Gesicherte Erkenntnisse

Gesicherte Erkenntnisse

Erkenntnisse, die empirisch und methodisch abgesichert, nach überwiegender Meinung der Fachleute geeignet sind, den Zielen des Arbeitsschutzes zu entsprechen, sich in der Praxis bewährt haben. Gesicherte Erkenntnisse zielen auf ein generelles Verhalten des nach den Erkenntnissen möglichen Zustandes im Arbeitsschutz ab.

Solche Erkenntnisse sind in Regelwerken (u. a. DIN-Normen, staatlichen Regeln wie TRBS, Regeln der Unfallversicherungsträger) oder in Tarifverträgen enthalten. Sie können auch aus Lehrbüchern, Fachaufsätzen oder speziellen Forschungsarbeiten abgeleitet werden.

Je nach inhaltlichem Bezug kann von gesicherten si¬cherheits¬technischen, arbeitswissenschaftlichen, ar¬beits¬medizinischen oder hygienischen Erkenntnissen gesprochen werden.

Siehe auch: Allgemein anerkannte Regel der Technik, Stand der Technik, Stand von Wissenschaft und Technik