Stand der Technik

Stand der Technik

Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Erreichung des jeweils vorgegebenen Schutz- oder Gestaltungsziels als gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg im Betrieb erprobt worden sind. Stand der Technik kennzeichnet den Zustand des jeweiligen technischen Entwicklungsstandes.

Unter Stand der Technik sind alle allgemein zugänglichen technischen Erkenntnisse, die sich in der Praxis bewährt haben, zu verstehen. Zu Grunde gelegt wird der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die prak¬tische Eignung einer Maßnahme insgesamt als gesichert erscheinen lässt. Hat eine Einrichtung ihre praktische Eignung noch nicht unter Beweis gestellt, können auch vergleichbare Einrichtungen, die bereits mit Erfolg im Betrieb erprobt worden sind, zur Bestimmung des Standes der Technik herangezogen werden. Eine allgemeine Anerkennung ist nicht erforderlich.

Je nach inhaltlichem Bezug kann auch vom Stand der Sicherheitstechnik, Stand der Arbeitsmedizin oder Stand der Arbeitshygiene gesprochen werden, wenn damit der jeweilige bereichsspezifische Entwicklungsstand gemeint ist.

Siehe auch: Allgemein anerkannte Regel der Technik, Gesicherte Erkenntnisse, Stand von Wissenschaft und Technik