Strahlenschutzbeauftragter
Der Strahlenschutzbeauftragte wird vom Strahlenschutzverantwortlichen bestellt. Er muss die erforderliche Fachkunde und die notwendigen betrieblichen Befugnisse besitzen.
Der Strahlenschutzbeauftragte wird vom Strahlenschutzverantwortlichen bestellt. Er muss die erforderliche Fachkunde und die notwendigen betrieblichen Befugnisse besitzen.