Teilzeit

Teilzeit

Bei der Teilzeitarbeit handelt es sich um keine Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, da weder Lage noch Dauer der Arbeitszeit einseitig veränderbar sind. Es handelt sich bei der Teilzeitarbeit vielmehr um eine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Trotzdem bringt sie beim Einsatz im Unternehmen ähnliche Auswirkungen mit sich wie tatsächliche Arbeitszeitflexibilisierungsmodelle und wird daher auch in diesem Zusammenhang mit einbezogen. Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) sind Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die regelmäßige Wochenarbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Die Gründe für die Einführung von Teilzeitarbeit können vielschichtig sein. Beispielsweise kann der Fall eintreten, dass das Arbeitsvolumen nicht für einen Vollzeitbeschäftigten ausreicht (arbeitsanfallorientierte Stellenbesetzung). Zum anderen können Teilzeitaufgaben aus einer Vollzeittätigkeit ausgegliedert werden (eignungsorientierte Stellenbesetzung). Auf dem Arbeitsmarkt könnte ein Mangel an Vollzeitkräften bestehen (arbeitsmarkt-orientierte Stellenbesetzung). Oder die Belastung eines Arbeitsplatzes könnte für einen einzelnen Vollzeitbeschäftigten zu groß sein (belastungsorientierte Stellenbesetzung).