Unfallanzeige

Unfallanzeige

Formular zur Meldung des Unfalls an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Die Erstellung der Unfallanzeigen liegt in der Verantwortung der Vorgesetzten. Die Unfallanzeige unterschreibt der Unternehmer bzw. sein Bevollmächtigter sowie der Betriebsrat bzw. Personalrat.
Die Unfallanzeige wird an den zuständigen Unfallversicherungsträger und an das zuständige Staatliche Amt für Arbeitsschutz bzw. das Gewerbeaufsichtsamt geschickt.

Die Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen vom Unternehmer oder seinem Stellvertreter ausgefüllt und an die entsprechenden Stellen und Personen übermittelt werden:
der Unfallversicherungsträger erhält zwei Exemplare
die zuständige Gewerbeaufsicht ein Exemplar
die Personalvertretung (Betriebsrat oder Personalrat) erhält ein Exemplar
bei tödlichen Unfällen erhält die zuständige Polizeibehörde ein weiteres Exemplar.