Überwachungsbereiche gem. Strahlenschutz- und Röntgenverordnung

Überwachungsbereiche gem. Strahlenschutz- und Röntgenverordnung

Betriebliche Überwachungsbereiche gehören nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung nicht zum Kontrollbereich. Trotzdem können hier bestimmte Dosisgrenzwerte überschritten werden. Zutritt haben nur Personen, die dort eine Tätigkeit für den Betrieb ausüben, sowie ggf. Auszubildende oder Besucher.
Nach der Strahlenschutzverordnung schließen außerbetriebliche Überwachungsbereiche unmittelbar an den Kontrollbereich oder an den betrieblichen Überwachungsbereich an. Die Strahlenexposition von Personen, die sich dauernd in diesen Bereichen aufhalten, darf einen bestimmten zulässigen Wert nicht überschreiten.