Zur Prüfung befähigte Person

Zur Prüfung befähigte Person

Eine Person gilt als befähigt, wenn sie durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und derzeitige berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Überprüfung und Erprobung der jeweiligen Arbeitsmittel verfügt
[vgl. Betriebssicherheitsverordnung § 3]
Zusatzschutz bei Gefahren durch elektrischen Strom

Der Zusatzschutz bietet zusätzlichen Schutz bei fehlerhaften Geräten. Ermöglicht wird das u.a. durch eine Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD).