Verleiher
Der Begriff Verleiher stammt aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es ist die Definition für einen Arbeitgeber, der Arbeitnehmer (Leiharbeitskräfte) zur Erbringung von Arbeitsleistung an andere Arbeitgeber überlässt. Verleiher werden häufig auch als Zeitarbeitsunternehmen, Personaldienstleister, Personalleasing Unternehmer oder auch Personalservice Unternehmen bezeichnet, um nur einige andere Bezeichnungen zu nennen. In der Lerneinheit S 36 wird jedoch ausschließlich die Definition Verleiher nach AÜG verwendet.